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Preise und AGB

Preise

Die Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig.

Verwendungshonorar nach Vereinbarung: der SAB - Tarif gilt als Richtwert.
(SAB = Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und Bild-Archive)




Allgemeine Geschäftsbedingungen von Robert Bösch, Fotograf


ALLGEMEINES
1.1     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstrecken sich auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Robert Bösch und seinen Kunden. Insbesondere gelten sie für verlangte und unverlangte Bildmaterialsendungen und digitale Bilddateien (Bildmaterial- Sendungen und digitale Bilddateien in der Folge kurz: Bilder!).

1.2     Mit Ansichts- und Auswahlbildern darf der Besteller entweder auf Papier ausgedruckt oder im Datenformat ein nicht druckfähiges Kunden-Layout tätigen, ohne dass allfällig weitere Kosten anfallen würden.Die Bereitstellung von Ansichts- und Auswahlbildern ermächtigen den Besteller jedochzu keiner     weiteren Nutzung. Insbesondere ermächtigt die Bereitstellung den Besteller nicht, die Ansichts- und Auswahlbilder auf das Internet zu laden.

1.3     Will der eingeloggte Besteller mit Auswahl- oder Ansichtsdaten mehr machen, so besteht die Möglichkeit, die druckfähigen Daten direkt von der online Datenbank herunterzuladen, oder sie bei Robert Bösch zu bestellen.
Die Kosten für die Nutzung der Bilder, richten sich nach den Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und Archive (SAB), beziehungsweise allfälliger, spezieller Vereinbarungen. Das Bezahlen dieser Kosten ermächtigen den Besteller, die Bilder in der vorgängig abgemachten Art zu nutzen. Die Lieferung druckfähiger Dateien sowie die Begleichung dieser Kosten erlaubt dem Besteller jedoch noch nicht, die Bilder generell zu nutzen und zu verwenden.

1.4    Jede weitere Nutzung und jede weitere Verwendung erfordern eine erneute Anfrage bei Robert Bösch zur Abklärung der Persönlichkeits- und Urheberrechte am Bild. Wird die Anmeldung nicht getätigt und das Einverständnis bei Robert Bösch nicht eingeholt, so trägt der Besteller das Risiko der Verletzung allfälliger Persönlichkeits- und Urheberrechte am Bild vollumfänglich selber.



DIGITALE BILDER
2.1    Für den Online-Zugang zur elektronischen Bilddatenbank braucht der Kunde ein Passwort. Digitale Bilder dürfen nur von Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung heruntergeladen werden.

2.2    Robert Bösch übernimmt keine Haftung für die missbräuchliche Verwendung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Passwortes. Robert Bösch ist daher in jedem Fall berechtigt, die von ihm erbrachten, unter Verwendung des Kunden-Passwortes abgerufenen Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2.3    Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger Mängel, welche digitale Bilder betreffen, sind Robert Bösch innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Der Kunde ist nach fristgerechter Reklamation berechtigt, technisch nicht einwandfreie Bilder - ohne zusätzliche Gebühr - nochmals herunterzuladen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

2.4    Für die technische Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilddaten übernimmt Robert Bösch keine Gewährleistung. Robert Bösch übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch technisch bedingte Störungen, Betriebseinschränkungen und/oder -Unterbrechungen verursacht werden.

2.5    Robert Bösch kann die Betriebszeiten der elektronischen Bilddatenbank aus technischen Gründen jederzeit ändern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.

2.6    Low-Resolution-Bilder (Previews) sind nicht für die Veröffentlichung freigegeben, sondern dienen lediglich als Auswahlhilfe.


ANALOGE BILDER / HAFTUNG
3.1    Der Besteller haftet für eine sorgfältige Behandlung erhaltener Dias. Insbesondere hat er Kratzer und Schnitte zu vermeiden. Der Besteller hat dafür besorgt zu sein, dass weder Feuer, noch Hitze, noch Flüssigkeiten, noch chemische Substanzen und dergleichen das Dia beschädigen oder verschmutzen. Der Besteller hat die Dias fristgerecht Robert Bösch zurückzuschicken.

3.2     Erhält der Besteller eine Bild-Sendung unvollständig oder beschädigt, so hat er Robert Bösch innerhalb von 2 Tagen schriftlich zu benachrichtigen.

3.3     Robert Bösch stellt die Bilder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu. Der Besteller trägt auch die Kosten und Gefahr der Rücksendung. Rücksendungen hat der Besteller per chargé zu tätigen. Die Zustellung von Dias erfolgt, ohne spezielle Vereinbarung, für maximal 14 Tage und ohne Berechnung besonderer Haltekosten. Die Frist beginnt am Tage zu laufen, der auf das Datum der postalischen Aufgabe oder der persönlichen Aushändigung der Dias durch Robert Bösch erfolgt. Für jeden weiteren Tag berechnet Robert Bösch Fr. 1.-- pro Bild für Haltekosten.

3.4     Der Besteller hat zerschnittene, eingeritzte, zerkratzte oder verschmutzte Dias zu entschädigen.

3.5    Verlorene oder beschädigte Dias hat der Besteller mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen, ohne dass Robert Bösch die Höhe des Schadens nachzuweisen hätte. Weitergehende Ersatzforderungen bleiben Robert Bösch  vorbehalten. Sieht sich der Besteller in der Lage, für beschädigte Originaldias unbeschädigte Duplikate zu liefern, so steht es im Belieben von Robert Bösch, den Betrag von Fr. 1'500.-- allenfalls zu reduzieren und ganz oder teilweise auf Schadenersatzansprüche zu verzichten. In jedem Falle gehen die Beschaffungskosten der Duplikate zulasten des Bestellers.

3.6     Mit der Bezahlung der Kosten für verlorene oder beschädigte Dias erwirbt der Besteller keine     Nutzungsrechte.

3.7     Mahnt Robert Bösch den Besteller zweimal schriftlich für ausstehende Dias erfolglos, so gilt das Dia als verloren. Auch in einem solchen Falle hat der Besteller Robert Bösch die Verlustkosten nach den vorstehend aufgeführten Bestimmungen zu vergüten. Mahnt Robert Bösch den Besteller für ausstehende Dias zum zweiten Mal, so hat dieser die Zurücksendung innert 10 Tagen an die Hand zu nehmen, ansonsten die zweite Mahnung als erfolglos gilt. Weist der Poststempel der Rücksendung das Datum des letzten Tages der 10-tägigen Frist aus, so gilt die Frist als eingehalten.


NUTZUNG
4.1    Robert Bösch und der Besteller haben den Umfang der Nutzungsrechte abzusprechen und festzulegen. Der Besteller erhält kein weitergehendes Nutzungsrecht, als die Vereinbarung mit Robert Bösch beinhaltet.

4.2     Jede Nutzungserlaubnis erstreckt sich nur auf die Rechte des Fotografen an seinem Bild. Insbesondere erstreckt sich diese Nutzungserlaubnis nicht auf die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Gibt Robert Bösch dem Besteller gelieferte Bilder persönlichkeits- und urheberrechtlich nicht frei, so hat dieser die Frage selber abzuklären, ob Dritte Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte am Bild geltend machen. Ebenso ist es Sache des Bestellers, sich mit Dritten über ihre Rechte zu einigen. Unterlässt dies der Besteller, so trifft er allein die Verantwortung und die Haftung. Robert Bösch übernimmt keine Ersatzforderungen für die widerrechtliche Verwendung gelieferter Bilder.

4.3     Die Nutzungshonorare berechnen sich anhand des Verwendungszweckes, der Abbildungsgrösse, der Auflage, der Platzierung und Verbreitung der gelieferten Bilder. Als Richtwert gelten die jeweils aktuellen Preisempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Bild-Agenturen und -Archive (SAB). Aufnahmen hingegen, die unter besonderen Kosten entstanden sind (Modelle, Expeditionen, Flugzeuge etc.),können einen Honoraraufschlag nach sich ziehen.

4.4    Allfällige Preisabsprachen sind vor der Verwendung schriftlich festzuhalten    

4.5    Der Besteller hat die erworbenen Nutzungsrechte innert Jahresfrist zu realisieren, ansonsten sie ohne Rückerstattung des Honorars verfallen. Die Frist beginnt am andern Tag zu laufen, der auf das Datum Valuta Gutschrift Honorarbezahlung folgt.

4.6     Jede andere oder weitere Nutzung (geografische Ausweitung des Nutzungsraumes, zusätzliches Publikationsmedium, Auflagenvergrösserung, Weitergabe an Dritte, Neuauflage etc.) des Bildes bedarf einer ausdrücklichen weiteren Erlaubnis von Robert Bösch.

4.7     Duplizierung oder Abspeicherung des Bildes bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Robert Bösch, ansonsten sie nicht zulässig ist.

4.8     Jede unerlaubte Bildverwendung, die vom vereinbarten Nutzungszweck abweicht, zieht eine Konventionalstrafe in der Höhe des dreifachen, angefallenen Bildhonorars nach sich, mindestens jedoch Fr. 500.-- pro widerrechtlich benutztem Bild. Nebst der Konventionalstrafe kann Robert Bösch den angefallenen Schaden noch zusätzlich geltend machen.

4.9     Exklusivrechte und Sperrfristen haben Robert Bösch und der Besteller besonders zu vereinbaren.


QUELLENNACHWEIS
5.1    Alle Bildreproduktionen sind mit dem Urheberrechtsvermerk "©Robert Boesch" zu versehen. Kann der Urhebervermerk nicht unmittelbar neben der Bildreproduktion stehen, so ist der so anzubringen, dass das Bild eindeutig bestimmt werden kann.

5.2     Weisst die Bildreproduktion keinen Urhebervermerk auf, so kann Robert Bösch das doppelte Honorar verlangen.

5.3     Der Besteller hat Robert Bösch im Zusammenhang mit jeder Bildnutzung unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zuzustellen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
6.1     Vereinbarungen, welche von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der einfachen Schriftlichkeit.

6.2    Es gilt Schweizer Recht.

6.3    Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Zürich.


Oberägeri den 31. 10. 2006 
Robert Bösch